Gedanken zur 'Verwirkung' der Wertsicherung nach 16 Abs.6 Satz 2 MRG
In der Rechtsprechung ist heute zumindest in abstracto anerkannt, dass ein solcher Verzicht nur dann in Frage kommt, wenn die Voraussetzungen einer stillschweigenden Willenserklärung nach 863 ABGB vorliegen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 3)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 03.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.453 Mietrecht
351.778.541 Mietzins |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.453 Mietrecht | Dokument Nr. A-446086 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |