Arznei-Transparenzliste ist rechtswidrig : Bundesrichter untersagen Veröffentlichung von Preis-und Qualitätsvergleichen

Das Bundesgesundheitsministerium teilte zu dem Urteil mit, die für die kassenärztliche Versorgung nach Paragraph 368 Absatz 1 der Reichsversicherungsordnung ausgearbeitete Preisvergleichsliste des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen werde jetzt weiterentwikkelt.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Süddeutsche Zeitung (1985)
Ort / Verlag / Datum:19.04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:615 Heilmittel
347.45 Konsumentenschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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