Pfändbarkeit der Ansprüche des Mitinhabers eines 'Oder-Kontos' gegen die Bank : Bundesgerichtshof v.24.1.1985

Die Pfändung der Ansprüche auf Durchführung von Überweisungen an Dritte kann nur dann rechtliche Bedeutung erlangen, wenn für die Überweisungsaufträge eine Deckungsgrundlage, sei es in Form eines Guthabens oder eines Kredites, vorhanden ist.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater ZS , (1985; Nr 10; S 611-614)
Ort / Verlag / Datum:10.04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.71 Bankwesen
336.77 Kredite
347.466 Pfandrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 336.71 Bankwesen Dokument Nr. A-445985 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage