Pfändbarkeit der Ansprüche des Mitinhabers eines 'Oder-Kontos' gegen die Bank : Bundesgerichtshof v.24.1.1985
Die Pfändung der Ansprüche auf Durchführung von Überweisungen an Dritte kann nur dann rechtliche Bedeutung erlangen, wenn für die Überweisungsaufträge eine Deckungsgrundlage, sei es in Form eines Guthabens oder eines Kredites, vorhanden ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater ZS , (1985; Nr 10; S 611-614)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.04.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.71 Bankwesen
336.77 Kredite 347.466 Pfandrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Ablageschlagwort: 336.71 Bankwesen | Dokument Nr. A-445985 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |