Eingruppierung einer Kassiererin im Supermarkt : Bundesarbeitsgericht v.8.2.1984

Es ist rechtlich möglich, dass die Tarifvertragsparteien die Eingruppierung der Angestellten in die Gehaltsgruppen einer tariflichen Vergütungsordnung durchweg an eine entsprechende abgeschlossene Berufsausbildung oder eine praktische Berufstätigkeit von bestimmter Dauer knüpfen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1985; Nr 10)
Ort / Verlag / Datum:10.04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77 Angestellte
331.2 Gehälter
331.116 Tarifverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.77 Angestellte Dokument Nr. A-445982 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage