Verlust der Dienstbezüge wegen Verhaftung : Bay VGH v.25.4.1984

Zur Frage, wann ein Beamter, der wegen vorsätzlicher Tat in Untersuchungshaft genommen wird, dadurch im Sinne von 9 BBesG unerlaubt schuldhaft dem Dienst fernbleibt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1985; Nr 8)
Ort / Verlag / Datum:04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.126 Untersuchungshaft
35.087.4 Beamte: Gehälter
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 343.126 Untersuchungshaft Dokument Nr. A-445936 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage