Rechtsanwendungsprobleme im Bereich des Konsumentenkredits

Die Normbildung durch den Richter als Substitut des Gesetzgebers erfordert eine nachvollziehbare Begründung, damit die notwendige Kontrolle gewährleistet ist. Diesem Erfordernis wird die Entscheidung des BGH vom 30.6.1983 nicht gerecht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift ZS , (1985; Nr 13; S 705-711)
VerfasserIn: Bunte, Hermann-Josef
Ort / Verlag / Datum:27.03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.77 Verbraucherkredite
347.45 Konsumentenschutz
Region:BRD
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