Strassenreinigung - keine Umsatzsteuer-Ermässigung

Gemäss 10 Abs.2 Z 22 UStG 1972 ermässigt sich die Steuer auf 10 vom Hundert für Umsätze, die mit dem Betrieb von Anstalten zur Müllbeseitigung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen regelmässig verbunden sind. Auf die Leistungen der Strassenreinigung (und Strassenkehrung) ist danach der ermässig...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Steuer- und Wirtschaftskartei (1985; Nr 8)
Ort / Verlag / Datum:15.03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Umsatzsteuer
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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