Strassenreinigung - keine Umsatzsteuer-Ermässigung

Gemäss 10 Abs.2 Z 22 UStG 1972 ermässigt sich die Steuer auf 10 vom Hundert für Umsätze, die mit dem Betrieb von Anstalten zur Müllbeseitigung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen regelmässig verbunden sind. Auf die Leistungen der Strassenreinigung (und Strassenkehrung) ist danach der ermässig...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Steuer- und Wirtschaftskartei (1985; Nr 8)
Ort / Verlag / Datum:15.03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Umsatzsteuer
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 336.2 Umsatzsteuer Dokument Nr. A-445918 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage