Mehr Schutz geschiedener Frauen vor Gläubigern

Nach Scheidungen sind Frauen für Kredite, die sie während ihrer Ehe als Bürde unterschrieben haben, voll haftbar. Die Praxis vieler Gläubiger, einfachheitshalber Gehaltspfändungen bei den Frauen vorzunehmen, wird in vielen Fällen zur Existenzbedrohung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neues Volksblatt (1985)
Ort / Verlag / Datum:30.03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Hubinek, Marga
Klassifikation:347.627 Ehescheidung
336.77 Kredite
396 Frauenfrage
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nach Scheidungen sind Frauen für Kredite, die sie während ihrer Ehe als Bürde unterschrieben haben, voll haftbar. Die Praxis vieler Gläubiger, einfachheitshalber Gehaltspfändungen bei den Frauen vorzunehmen, wird in vielen Fällen zur Existenzbedrohung.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog