Mehr Schutz geschiedener Frauen vor Gläubigern
Nach Scheidungen sind Frauen für Kredite, die sie während ihrer Ehe als Bürde unterschrieben haben, voll haftbar. Die Praxis vieler Gläubiger, einfachheitshalber Gehaltspfändungen bei den Frauen vorzunehmen, wird in vielen Fällen zur Existenzbedrohung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neues Volksblatt (1985)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.03.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Aktive Person: | Hubinek, Marga
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Klassifikation: | 347.627 Ehescheidung
336.77 Kredite 396 Frauenfrage |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Nach Scheidungen sind Frauen für Kredite, die sie während ihrer Ehe als Bürde unterschrieben haben, voll haftbar. Die Praxis vieler Gläubiger, einfachheitshalber Gehaltspfändungen bei den Frauen vorzunehmen, wird in vielen Fällen zur Existenzbedrohung. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |