Mehr Schutz geschiedener Frauen vor Gläubigern

Nach Scheidungen sind Frauen für Kredite, die sie während ihrer Ehe als Bürde unterschrieben haben, voll haftbar. Die Praxis vieler Gläubiger, einfachheitshalber Gehaltspfändungen bei den Frauen vorzunehmen, wird in vielen Fällen zur Existenzbedrohung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neues Volksblatt (1985)
Ort / Verlag / Datum:30.03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Hubinek, Marga
Klassifikation:347.627 Ehescheidung
336.77 Kredite
396 Frauenfrage
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 347.627 Ehescheidung Dokument Nr. A-445698 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage