Mehr Schutz geschiedener Frauen vor Gläubigern
Nach Scheidungen sind Frauen für Kredite, die sie während ihrer Ehe als Bürde unterschrieben haben, voll haftbar. Die Praxis vieler Gläubiger, einfachheitshalber Gehaltspfändungen bei den Frauen vorzunehmen, wird in vielen Fällen zur Existenzbedrohung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neues Volksblatt (1985)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.03.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Aktive Person: | Hubinek, Marga
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Klassifikation: | 347.627 Ehescheidung
336.77 Kredite 396 Frauenfrage |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.627 Ehescheidung | Dokument Nr. A-445698 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |