Geltungsbereich des Hausgehilfen-und Hausangestelltengesetzes : OGH 4 Ob 90/84 v.27.11.1984 - HGHAngG: 1
Verrichtet ein Arbeitnehmer für eine juristische Person Arbeiten, die dann, wenn sie in einem privaten Haushalt verrichtet worden wären, das Arbeitsverhältnis dem Hausgehilfen-und Hausangestelltengesetz unterstellen würden, besteht diesbezüglich kein Kollektivvertrag und liegt auch keine Ausnahme ge...
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Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 3)
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Ort / Verlag / Datum: | 03.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 647.25 Hausangestellte
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Verrichtet ein Arbeitnehmer für eine juristische Person Arbeiten, die dann, wenn sie in einem privaten Haushalt verrichtet worden wären, das Arbeitsverhältnis dem Hausgehilfen-und Hausangestelltengesetz unterstellen würden, besteht diesbezüglich kein Kollektivvertrag und liegt auch keine Ausnahme gem. 1 Abs.5 HGHAngG vor, dann fällt das Dienstverhältnis in den Geltungsbereich des Hausgehilfen-und Hausangestelltengesetzes. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |