Geltungsbereich des Hausgehilfen-und Hausangestelltengesetzes : OGH 4 Ob 90/84 v.27.11.1984 - HGHAngG: 1

Verrichtet ein Arbeitnehmer für eine juristische Person Arbeiten, die dann, wenn sie in einem privaten Haushalt verrichtet worden wären, das Arbeitsverhältnis dem Hausgehilfen-und Hausangestelltengesetz unterstellen würden, besteht diesbezüglich kein Kollektivvertrag und liegt auch keine Ausnahme ge...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 3)
Ort / Verlag / Datum:03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:647.25 Hausangestellte
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 647.25 Hausangestellte Dokument Nr. A-445400 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage