Bildungsfreistellung, Formvorschriften : EA Graz Re 76/84 v.12.10.1984

Die mehrfache Nichteinhaltung der Formvorschriften für ein Ansuchen um Bildungsfreistellung insbesondere nach 118 Abs.2 ArbVG muss dazu führen, dass der Arbeitgeber vor dem EA nicht dazu verhalten werden kann, der nicht ordnungsgemäss beantragten Bildungsfreistellung zuzustimmen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1985; Nr 2)
Ort / Verlag / Datum:03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817.4 Bildungsurlaub
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.817.4 Bildungsurlaub Dokument Nr. A-445122 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage