Weitergabe von Wählerdaten an Wahlbewerber zulässig

22 des Melderechtsrahmengesetzes und eine Reihe von Landeswahlgesetzen lassen die Übermittlung von Meldedaten an Wahlbewerber für Zwecke des Wahlkampfes ausdrücklich zu.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Datenschutz-Berater (1985; Nr 3)
VerfasserIn: Abel, Ralf B
Ort / Verlag / Datum:14.03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721 Datenschutz
324 Wahlen: Nationalrat
351.755.6 Meldewesen
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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