Verpflichtungen und Ansprüche nach dem Vorruhestandsgesetz bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens

Das Vorruhestandsgesetz schafft die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür, dass Arbeitnehmer der Gebürtsjahrgänge vor 1931 aufgrund eines Tarifvertrages oder einer Einzelvereinbarung vorzeitig in den Ruhestand gehen können.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1985; Nr 9)
VerfasserIn: Halaczinsky, Raymond
Ort / Verlag / Datum:30.03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Altersgrenze
657.37 Bilanzen
331.171 Altersversorgung, betriebliche
336.2 Vermögenssteuer
657.372.1 Unternehmensbewertung
368.43 Pensionsversicherung (SV)
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.13 Altersgrenze Dokument Nr. A-443604 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage