Werklieferung : VGH 83/15/0083 v.29.11.1984

Hat der Unternehmer die Bearbeitung oder die Verarbeitung eines vom Auftraggeber beigestellten Gegenstandes übernommen und verwendet er hiebei Stoffe, die er selbst beschafft, so ist die Leistung gemäss 3 Abs.4 UStG als Lieferung anzusehen, wenn es sich bei den Stoffen nicht nur um Zutaten oder sons...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:26.03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Umsatzsteuer
347.44 Werkverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 336.2 Umsatzsteuer Dokument Nr. A-443534 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage