Streitwertfestsetzung bei Klagehäufung : Bundesarbeitsgericht v.6.12.1984
Die Höchstgrenze des 12 Abs.7 ArbGG gilt für die Streitwertfestsetzung auch dann, wenn ein Arbeitnehmer in einem Prozess die Klage auf Feststellung des Fortbestehens eines Arbeitsverhältnisses (256 ZPO) mit einer Kündigungsschutzklage nach 1 KSchG verbunden hat.
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1985; Nr 10)
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Ort / Verlag / Datum: | 08.03.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.998 Arbeitsgericht
347.9 Zivilprozessordnung 347.9 Prozessverfahren 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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