Streitwertfestsetzung bei Klagehäufung : Bundesarbeitsgericht v.6.12.1984

Die Höchstgrenze des 12 Abs.7 ArbGG gilt für die Streitwertfestsetzung auch dann, wenn ein Arbeitnehmer in einem Prozess die Klage auf Feststellung des Fortbestehens eines Arbeitsverhältnisses (256 ZPO) mit einer Kündigungsschutzklage nach 1 KSchG verbunden hat.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1985; Nr 10)
Ort / Verlag / Datum:08.03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.998 Arbeitsgericht
347.9 Zivilprozessordnung
347.9 Prozessverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.998 Arbeitsgericht Dokument Nr. A-443509 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage