Kein Austrittsrecht während schwebender Verhandlungen : LG Wien 44 Cg 104/84 v.28.6.1984

Der Tatbestand des ungebührlichen Schmälerns und Vorenthaltens des Entgeltes ist dann nicht erfüllt, wenn nur eine objektive Rechtswidrigkeit vorliegt. Wenn der Arbeitnehmer nicht zum auch widerholt vereinbarten Besprechungstermin erscheint und statt dessen seinen vorzeitigen Austritt erklärt, ist d...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:05.04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.2 Gehälter
331.77 Angestellte
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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