Kein Austrittsrecht während schwebender Verhandlungen : LG Wien 44 Cg 104/84 v.28.6.1984
Der Tatbestand des ungebührlichen Schmälerns und Vorenthaltens des Entgeltes ist dann nicht erfüllt, wenn nur eine objektive Rechtswidrigkeit vorliegt. Wenn der Arbeitnehmer nicht zum auch widerholt vereinbarten Besprechungstermin erscheint und statt dessen seinen vorzeitigen Austritt erklärt, ist d...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1985)
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Ort / Verlag / Datum: | 05.04.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.2 Gehälter
331.77 Angestellte 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.2 Gehälter | Dokument Nr. A-443327 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |