Blutabnahme an Bewusstlosen zum Zwecke der Blutalkoholbestimmung - eine Richtigstellung
Weder der Wortlaut noch die Materialien noch der erkennbare Zweck der 5 Abs 6 und 99 Abs 1 lit c StVO können die Annahme stützen, dass die Behörde zur Durchführung einer Blutabnahme unter Anwendung physischen Zwangs ermächtigt wäre.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Richterzeitung (1985; Nr 3; S 53-58)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 03.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 613.81 Alkoholismus
341.231 Menschenrechtskonvention, internationale 342.7 Grundrechte 343.346 Verkehrsstrafrecht |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 613.81 Alkoholismus | Dokument Nr. A-443130 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |