Blutabnahme an Bewusstlosen zum Zwecke der Blutalkoholbestimmung - eine Richtigstellung

Weder der Wortlaut noch die Materialien noch der erkennbare Zweck der 5 Abs 6 und 99 Abs 1 lit c StVO können die Annahme stützen, dass die Behörde zur Durchführung einer Blutabnahme unter Anwendung physischen Zwangs ermächtigt wäre.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Richterzeitung (1985; Nr 3; S 53-58)
VerfasserIn: Kopetzki, Christian
Ort / Verlag / Datum:03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:613.81 Alkoholismus
341.231 Menschenrechtskonvention, internationale
342.7 Grundrechte
343.346 Verkehrsstrafrecht
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 613.81 Alkoholismus Dokument Nr. A-443130 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage