Zur strafrechtlichen Verantwortung von Technischen A, ufsichtsbeamten einer Berufsgenossenschaft

Nach Meinung des Verfassers sollte eine Eingrenzung der Verantwortlichkeit der TAB'en aufgrund derjenigen Rechtsgrundlagen möglich sein, die die Reichsversicherungsordnung enthält.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Sozialversicherung (1985; Nr 3; S 67-69)
VerfasserIn: Wolber, K
Ort / Verlag / Datum:03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.41 Unfallversicherung (SV)
343.2/.7 Strafrecht
331.823 Arbeitsunfall
347.56 Haftpflicht, berufliche
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 368.41 Unfallversicherung (SV) Dokument Nr. A-443129 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage