Absolute Fahruntüchtigkeit von Radfahrern bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,5 Promille
Die Untersuchungsergebnisse von Schewe haben es nach Auffassung des BGH nahegelegt, auch für Radfahrer einen nach dem heutigen Erkenntnisstand zwischen 1,5 Promille und 2 Promille liegenden Wert der absoluten Fahruntüchtigkeit zu bestimmen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1985; Nr 12)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 20.03.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 613.81 Alkoholismus
629.118.35 Mopeds 351.811 Strassenverkehrsordnung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Untersuchungsergebnisse von Schewe haben es nach Auffassung des BGH nahegelegt, auch für Radfahrer einen nach dem heutigen Erkenntnisstand zwischen 1,5 Promille und 2 Promille liegenden Wert der absoluten Fahruntüchtigkeit zu bestimmen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |