Absolute Fahruntüchtigkeit von Radfahrern bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,5 Promille

Die Untersuchungsergebnisse von Schewe haben es nach Auffassung des BGH nahegelegt, auch für Radfahrer einen nach dem heutigen Erkenntnisstand zwischen 1,5 Promille und 2 Promille liegenden Wert der absoluten Fahruntüchtigkeit zu bestimmen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1985; Nr 12)
VerfasserIn: Mollenkott, Klaus
Ort / Verlag / Datum:20.03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:613.81 Alkoholismus
629.118.35 Mopeds
351.811 Strassenverkehrsordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 613.81 Alkoholismus Dokument Nr. A-443076 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage