Nachbarschutz, Rücksichtnahmegebot : BVerwG v.20.9.1984
Es ist nur verletzt, wenn und soweit die Nutzung von Drittgrundstücken (Nachbargrundstücken) durch die Erteilung einer Baugenehmigung oder ihre Ausnutzung unzumutbar beeinträchtigt sind.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1985; Nr 6)
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Ort / Verlag / Datum: | 03.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 711.62 Bauordnung
628.5 Immissionsschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 711.62 Bauordnung | Dokument Nr. A-442963 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |