Nachbarschutz, Rücksichtnahmegebot : BVerwG v.20.9.1984

Es ist nur verletzt, wenn und soweit die Nutzung von Drittgrundstücken (Nachbargrundstücken) durch die Erteilung einer Baugenehmigung oder ihre Ausnutzung unzumutbar beeinträchtigt sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1985; Nr 6)
Ort / Verlag / Datum:03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:711.62 Bauordnung
628.5 Immissionsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 711.62 Bauordnung Dokument Nr. A-442963 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage