Baunachbarklage, fehlende Beeinträchtigung : BVerwG v.10.9.1984
Aus Bundesrecht ergibt sich nicht, dass eine Baugenehmigung, die unter Verstoss gegen nachbarschützende Vorschriften erteilt worden ist, den Nachbarn dann nicht in seinen Rechten verletzt, wenn der Rechtsverstoss ihn nicht tatsächlich spürbar beeinträchtigt.
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Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1985; Nr 6)
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Ort / Verlag / Datum: | 03.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 711.62 Bauordnung
351.9 Verwaltungsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Aus Bundesrecht ergibt sich nicht, dass eine Baugenehmigung, die unter Verstoss gegen nachbarschützende Vorschriften erteilt worden ist, den Nachbarn dann nicht in seinen Rechten verletzt, wenn der Rechtsverstoss ihn nicht tatsächlich spürbar beeinträchtigt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |