Baunachbarklage, fehlende Beeinträchtigung : BVerwG v.10.9.1984
Aus Bundesrecht ergibt sich nicht, dass eine Baugenehmigung, die unter Verstoss gegen nachbarschützende Vorschriften erteilt worden ist, den Nachbarn dann nicht in seinen Rechten verletzt, wenn der Rechtsverstoss ihn nicht tatsächlich spürbar beeinträchtigt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1985; Nr 6)
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Ort / Verlag / Datum: | 03.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 711.62 Bauordnung
351.9 Verwaltungsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 711.62 Bauordnung | Dokument Nr. A-442962 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |