Mitteilung der Schwangerschaft : Oberster Gerichtshof vom 20.9.1983, 4 Ob 114/83

Der Kündigungsschutz des 10 Abs.2 MuttSchG ist nicht von der gleichzeitigen Vorlage einer schriftlichen Schwangerschaftsbestätigung abhängig. Es genügt die spätere Erbringung eines derartigen Nachweises.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (1985)
Ort / Verlag / Datum:02.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
331.135 Kündigungsschutz
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.83 Mutterschutz Dokument Nr. A-442935 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage