Zutrittsverweigerung für Betriebsrat zum Betrieb : EA Wien vom 17.10.1984, V Re 228/84

Verwehrt ein Arbeitgeber einem Betriebsratmitglied den Zutritt zum Betrieb, hindert er also das Betriebsratsmitglied entgegen 115 Abs.3 ArbVG an der Erfüllung seiner Tätigkeit, so liegt im Hinblick auf die unaufschiebbaren gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrates Gefahr in Verzug vor.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (1985)
Ort / Verlag / Datum:02.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.152 Betriebsrat
331.15 Mitbestimmung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.152 Betriebsrat Dokument Nr. A-442934 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage