Zutrittsverweigerung für Betriebsrat zum Betrieb : EA Wien vom 17.10.1984, V Re 228/84
Verwehrt ein Arbeitgeber einem Betriebsratmitglied den Zutritt zum Betrieb, hindert er also das Betriebsratsmitglied entgegen 115 Abs.3 ArbVG an der Erfüllung seiner Tätigkeit, so liegt im Hinblick auf die unaufschiebbaren gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrates Gefahr in Verzug vor.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (1985)
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.152 Betriebsrat
331.15 Mitbestimmung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.152 Betriebsrat | Dokument Nr. A-442934 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |