Kostentragung einer Tropenrückkehruntersuchung
Nach Ansicht der Arbeiterkammer für Wien trifft die Pflicht zu Kostenübernahme den Arbeitgeber. Aufgrund der Bestimmungen betreffend die Fürsorgepflicht (1157 ABGB, 18 Angestelltengesetz) hat der Arbeitgeber den Schutz zu bieten, der nach der Natur der Arbeitsleistung möglich ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (1985)
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.823 Arbeitsschutz
061.1:331 AK: Wien |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Nach Ansicht der Arbeiterkammer für Wien trifft die Pflicht zu Kostenübernahme den Arbeitgeber. Aufgrund der Bestimmungen betreffend die Fürsorgepflicht (1157 ABGB, 18 Angestelltengesetz) hat der Arbeitgeber den Schutz zu bieten, der nach der Natur der Arbeitsleistung möglich ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |