Kostentragung einer Tropenrückkehruntersuchung

Nach Ansicht der Arbeiterkammer für Wien trifft die Pflicht zu Kostenübernahme den Arbeitgeber. Aufgrund der Bestimmungen betreffend die Fürsorgepflicht (1157 ABGB, 18 Angestelltengesetz) hat der Arbeitgeber den Schutz zu bieten, der nach der Natur der Arbeitsleistung möglich ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (1985)
Ort / Verlag / Datum:02.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.823 Arbeitsschutz
061.1:331 AK: Wien
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nach Ansicht der Arbeiterkammer für Wien trifft die Pflicht zu Kostenübernahme den Arbeitgeber. Aufgrund der Bestimmungen betreffend die Fürsorgepflicht (1157 ABGB, 18 Angestelltengesetz) hat der Arbeitgeber den Schutz zu bieten, der nach der Natur der Arbeitsleistung möglich ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog