Kostentragung einer Tropenrückkehruntersuchung

Nach Ansicht der Arbeiterkammer für Wien trifft die Pflicht zu Kostenübernahme den Arbeitgeber. Aufgrund der Bestimmungen betreffend die Fürsorgepflicht (1157 ABGB, 18 Angestelltengesetz) hat der Arbeitgeber den Schutz zu bieten, der nach der Natur der Arbeitsleistung möglich ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (1985)
Ort / Verlag / Datum:02.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.823 Arbeitsschutz
061.1:331 AK: Wien
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.823 Arbeitsschutz Dokument Nr. A-442924 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage