Die erweiterte Tatsachenfeststellung durch den Sachverständigen im Zivilprozess

Die gesetzliche Festschreibung der Möglichkeit der Parteien, für die Beantwortung der Gutachtensfrage erhebliche Tatsachen durch den Sachverständigen klären zu lassen, auch wenn es zu ihrer Feststellung keiner besonderen Sachkunde bedarf, wäre vor allem geeignet, bei Gericht und Parteien vorhandene...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Deutsche Richterzeitung (1985; Nr 3; S 87-91)
VerfasserIn: Tropf, Karl Friedrich
Ort / Verlag / Datum:03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:340.69 Sachverständige, gerichtliche
347.9 Zivilprozessordnung
347.9 Prozessverfahren
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein