Die erweiterte Tatsachenfeststellung durch den Sachverständigen im Zivilprozess
Die gesetzliche Festschreibung der Möglichkeit der Parteien, für die Beantwortung der Gutachtensfrage erhebliche Tatsachen durch den Sachverständigen klären zu lassen, auch wenn es zu ihrer Feststellung keiner besonderen Sachkunde bedarf, wäre vor allem geeignet, bei Gericht und Parteien vorhandene...
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Veröffentlicht in: | Deutsche Richterzeitung (1985; Nr 3; S 87-91)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 03.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 340.69 Sachverständige, gerichtliche
347.9 Zivilprozessordnung 347.9 Prozessverfahren |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Bestandshinweis
Der vorliegende Titel ist in den folgenden Bestand integriert:
Deutsche Richterzeitung (1985; Nr 3; S 87-91)
Deutsche Richterzeitung (1985; Nr 3; S 87-91)