Die erweiterte Tatsachenfeststellung durch den Sachverständigen im Zivilprozess
Die gesetzliche Festschreibung der Möglichkeit der Parteien, für die Beantwortung der Gutachtensfrage erhebliche Tatsachen durch den Sachverständigen klären zu lassen, auch wenn es zu ihrer Feststellung keiner besonderen Sachkunde bedarf, wäre vor allem geeignet, bei Gericht und Parteien vorhandene...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Deutsche Richterzeitung (1985; Nr 3; S 87-91)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 03.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 340.69 Sachverständige, gerichtliche
347.9 Zivilprozessordnung 347.9 Prozessverfahren |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 340.69 Sachverständige, gerichtliche | Dokument Nr. A-442867 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |