Die erweiterte Tatsachenfeststellung durch den Sachverständigen im Zivilprozess

Die gesetzliche Festschreibung der Möglichkeit der Parteien, für die Beantwortung der Gutachtensfrage erhebliche Tatsachen durch den Sachverständigen klären zu lassen, auch wenn es zu ihrer Feststellung keiner besonderen Sachkunde bedarf, wäre vor allem geeignet, bei Gericht und Parteien vorhandene...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Deutsche Richterzeitung (1985; Nr 3; S 87-91)
VerfasserIn: Tropf, Karl Friedrich
Ort / Verlag / Datum:03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:340.69 Sachverständige, gerichtliche
347.9 Zivilprozessordnung
347.9 Prozessverfahren
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Bestandshinweis

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Deutsche Richterzeitung (1985; Nr 3; S 87-91)