Änderung der Verzinsung von Wertpapieren

Wird daher im erwähnten Fall die Kündigung der Wertpapiere durch die Kreditunternehmung zurückgenommen, so kann von einem ununterbrochenen Weiterbestand des Wertpapieres ausgegangen werden. Damit bleiben die Zinsen auch nach der Herabsetzung von der Zinsertragsteuer befreit.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:29.03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.763 Wertpapiere
336.2 Steuerrecht
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 336.763 Wertpapiere Dokument Nr. A-442482 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage