Zur Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften : VGH 82/11/0380 v.12.12.1984

Gemäss 44a lit. a Verwaltungsstrafgesetz (VStG) 1950 hat der Spruch, wenn er nicht auf Einstellung lautet, die als erwiesen angenommene Tat zu enthalten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:26.03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
343.35 Verwaltungsstrafrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit Dokument Nr. A-441857 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage