Beschränkung der Schadenshaftung des Arbeitnehmers bei Nichtvorliegen gefahrgeneigter Arbeit? : Bundesarbeitsgericht v.12.2.1985
Die Grundsätze der Schadenshaftung des BGB gelten im Arbeitsverhältnis nicht uneingeschränkt. Die Rücksichtspflichten des Arbeitgebers und dessen Verantwortung für die betriebliche Organisation verlangen eine Entlastung des Arbeitnehmers.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1985; Nr 9)
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Ort / Verlag / Datum: | 01.03.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
621.12-039 Güter, gefährliche 347.513 Schadenersatz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht | Dokument Nr. A-441387 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |