Beschränkung der Schadenshaftung des Arbeitnehmers bei Nichtvorliegen gefahrgeneigter Arbeit? : Bundesarbeitsgericht v.12.2.1985

Die Grundsätze der Schadenshaftung des BGB gelten im Arbeitsverhältnis nicht uneingeschränkt. Die Rücksichtspflichten des Arbeitgebers und dessen Verantwortung für die betriebliche Organisation verlangen eine Entlastung des Arbeitnehmers.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1985; Nr 9)
Ort / Verlag / Datum:01.03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
621.12-039 Güter, gefährliche
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht Dokument Nr. A-441387 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage