Zur Aufgabe der Geprägerechtsprechung

Die Art der Einkünfte der Gesellschafter wird durch die Tätigkeit der Gesellschaft bestimmt. Die Tätigkeit der Gesellschaft muss die Merkmale eines gewerblichen Unternehmens erfüllen, wenn sie zu Einkünften aus Gewerbebetrieb bei den Gesellschaftern führen soll.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1985; Nr 8; S 473-477)
VerfasserIn: Knobbe-Keuk, Brigitte
Ort / Verlag / Datum:20.03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.72 Personengesellschaften
351.713 Abgabenordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.72 Personengesellschaften Dokument Nr. A-441339 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage