Zulässigkeit des Sympathiestreiks : Bundesarbeitsgericht v.5.3.1985
Der Senat geht davon aus, dass ein Arbeitskampf grundsätzlich nur zwischen den Parteien eines umkämpften Tarifvertrages zulässig ist / Es sind jedoch Ausnahmefälle denkbar, in denen auch ein Sympathiestreik gerechtfertigt sein kann.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1985; Nr 8)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.03.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Streikrecht
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Bestandshinweis
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Betriebsberater (1985; Nr 8)
Betriebsberater (1985; Nr 8)