Zulässigkeit des Sympathiestreiks : Bundesarbeitsgericht v.5.3.1985

Der Senat geht davon aus, dass ein Arbeitskampf grundsätzlich nur zwischen den Parteien eines umkämpften Tarifvertrages zulässig ist / Es sind jedoch Ausnahmefälle denkbar, in denen auch ein Sympathiestreik gerechtfertigt sein kann.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1985; Nr 8)
Ort / Verlag / Datum:20.03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Streikrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Bestandshinweis

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Betriebsberater (1985; Nr 8)