Auskunftspflicht gegenüber deutschen Finanzstrafbehörden

Den österreichischen Finanzstrafbehörden stehen bei Erledigung eines auf den erwähnten Vertrag gestützten Rechtshilfeersuchens die gleichen Befugnisse zu, wie in Verfahren, die vor inländischen Behörden geführt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Finanznachrichten (1985; Nr 11)
Ort / Verlag / Datum:14.03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.359 Finanzstrafrecht
341.45 Rechtshilfe, zwischenstaatliche
336.719 Bankgeheimnis
336.07 Finanzverwaltung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 343.359 Finanzstrafrecht Dokument Nr. A-441201 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage