Beschimpfungen unter Mitarbeitern : Freizeitausgleich AG Wien 6 Cr 82/84 v.29.5.1984

Wird ein Arbeitnehmer von einem Mitarbeiter beschimpft und angeschrien, wobei aber keine Abhilfe durch den Arbeitgeber verlangt wurde, liegt kein Grund vor, gemäss 26 Z.4 AnG vorzeitig auszutreten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:12.03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.632 Ehrenbeleidigung
331.814 Überstunden
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 343.632 Ehrenbeleidigung Dokument Nr. A-440478 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage