Denkmalschutz, vorläufige Unterschutzstellung : OVG NW v.18.5.1984
Die Möglichkeit, mittels eines unmittelbaren Rückgriffs auf Art.14 GG oder auch im Rahmen einer verfassungskonformen Auslegung des Denkmalschutzgesetzes eine nicht in diesem Gesetz ausdrücklich vorgesehene Abbrucherlaubnis zu erhalten, ist nach der Systematik des Denkmalschutzgesetzes nicht gegeben....
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1985; Nr 4; S 158-161)
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.853 Denkmalschutz
351.95 Verwaltungsverfahren 711.62 Bauordnung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Möglichkeit, mittels eines unmittelbaren Rückgriffs auf Art.14 GG oder auch im Rahmen einer verfassungskonformen Auslegung des Denkmalschutzgesetzes eine nicht in diesem Gesetz ausdrücklich vorgesehene Abbrucherlaubnis zu erhalten, ist nach der Systematik des Denkmalschutzgesetzes nicht gegeben. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |