Denkmalschutz, vorläufige Unterschutzstellung : OVG NW v.18.5.1984

Die Möglichkeit, mittels eines unmittelbaren Rückgriffs auf Art.14 GG oder auch im Rahmen einer verfassungskonformen Auslegung des Denkmalschutzgesetzes eine nicht in diesem Gesetz ausdrücklich vorgesehene Abbrucherlaubnis zu erhalten, ist nach der Systematik des Denkmalschutzgesetzes nicht gegeben....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1985; Nr 4; S 158-161)
Ort / Verlag / Datum:02.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.853 Denkmalschutz
351.95 Verwaltungsverfahren
711.62 Bauordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Möglichkeit, mittels eines unmittelbaren Rückgriffs auf Art.14 GG oder auch im Rahmen einer verfassungskonformen Auslegung des Denkmalschutzgesetzes eine nicht in diesem Gesetz ausdrücklich vorgesehene Abbrucherlaubnis zu erhalten, ist nach der Systematik des Denkmalschutzgesetzes nicht gegeben.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog