Denkmalschutz, vorläufige Unterschutzstellung : OVG NW v.18.5.1984
Die Möglichkeit, mittels eines unmittelbaren Rückgriffs auf Art.14 GG oder auch im Rahmen einer verfassungskonformen Auslegung des Denkmalschutzgesetzes eine nicht in diesem Gesetz ausdrücklich vorgesehene Abbrucherlaubnis zu erhalten, ist nach der Systematik des Denkmalschutzgesetzes nicht gegeben....
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1985; Nr 4; S 158-161)
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.853 Denkmalschutz
351.95 Verwaltungsverfahren 711.62 Bauordnung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.853 Denkmalschutz | Dokument Nr. A-440334 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |