Kostenerstattung im Vorverfahren bei Rücknahme staat Abhilfe

Nach 80 VwVfG hat der Widerspruchsführer einen Kostenerstattungsanspruch, soweit sein Widerspruch erfolgreich ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1985; Nr 4; S 146-150)
VerfasserIn: Meister, Gisela
Ort / Verlag / Datum:02.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.95 Verwaltungsgerichtsbarkeit
347.921 Gerichtskosten
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 351.95 Verwaltungsgerichtsbarkeit Dokument Nr. A-440332 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage