20 und 29 AngG 1162 b, 914 und 915 ABGB: Festhalten an der jüngeren Rechtsprechung zur zeitwidrigen Kündigung ('Schadenersatzlösung') : OGH 4 Ob 142/83 v.29.11.1983

Bei Auslegung der Kündigungserklärung ist deren objektiver Erklärungswert zu ermitteln. Erklärt der kündigende Arbeitgeber, er löse das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten, im Kündigungsschreiben genannten Termin 'unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist' auf, ist die Terminanga...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (1985; Nr 3/4)
Ort / Verlag / Datum:16.02.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.77(094.5) Angestelltengesetz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein