20 und 29 AngG 1162 b, 914 und 915 ABGB: Festhalten an der jüngeren Rechtsprechung zur zeitwidrigen Kündigung ('Schadenersatzlösung') : OGH 4 Ob 142/83 v.29.11.1983

Bei Auslegung der Kündigungserklärung ist deren objektiver Erklärungswert zu ermitteln. Erklärt der kündigende Arbeitgeber, er löse das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten, im Kündigungsschreiben genannten Termin 'unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist' auf, ist die Terminanga...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (1985; Nr 3/4)
Ort / Verlag / Datum:16.02.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.77(094.5) Angestelltengesetz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-440295 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage