Zum Recht des Strafverteidigers auf Einsichtnahme in staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten

Für die Praxis mutet es jedenfalls befremdlich an, wenn einerseits das Akteneinsichtsrecht von Gesetzes wegen ausdrücklich für das Ermittlungsverfahren gewährt, der nötige Rechtsschutz zu dessen Durchsetzung aber verweigert wird.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Deutsche Richterzeitung (1985; Nr 2; S 52-57)
VerfasserIn: Reifner, Udo
Ort / Verlag / Datum:02.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.139 Strafverteidigung
343.1 Strafprozess
343.1 Strafprozessordnung
Region:BRD
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