Belichtung und Beleuchtung nicht unterschätzen
Das Arbeitnehmerschutzgesetz verpflichtet die Arbeitgeber zur organisatorischen, sprich menschengerechten Arbeitsgestaltung. Gute, ausreichende Beleuchtung und natürliche Belichtung sind wesentliche Gestaltungselemente bei der Anpassung der Arbeit an den Menschen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Arbeit und Wirtschaft (1985; Nr 3)
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Ort / Verlag / Datum: | 03.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.94 Arbeitnehmerschutz
331.016.2 Arbeitsplatz: Humanisierung 331.015.12 Arbeitsplatzgestaltung 331.82 Arbeitsbedingungen |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.94 Arbeitnehmerschutz | Dokument Nr. A-439558 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |