Belichtung und Beleuchtung nicht unterschätzen

Das Arbeitnehmerschutzgesetz verpflichtet die Arbeitgeber zur organisatorischen, sprich menschengerechten Arbeitsgestaltung. Gute, ausreichende Beleuchtung und natürliche Belichtung sind wesentliche Gestaltungselemente bei der Anpassung der Arbeit an den Menschen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeit und Wirtschaft (1985; Nr 3)
Ort / Verlag / Datum:03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.94 Arbeitnehmerschutz
331.016.2 Arbeitsplatz: Humanisierung
331.015.12 Arbeitsplatzgestaltung
331.82 Arbeitsbedingungen
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 331.94 Arbeitnehmerschutz Dokument Nr. A-439558 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage