Zulässigkeit des Sympathiestreiks? : Bundesarbeitsgericht v.5.3.1985

Senat geht davon aus, dass ein Arbeitskampf grundsätzlich nur zwischen den Parteien eines umkämpften Tarifvertrages zulässig ist. Deshalb dürfen in der Regel andere Unternehmen, die an diesem Arbeitskampf nicht beteiligt sind und auf diesen keinen Einfluss nehmen können, nicht bestreikt werden / Es...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1985; Nr 11)
Ort / Verlag / Datum:15.03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Streikrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Bestandshinweis

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Der Betrieb (1985; Nr 11)