Unverhältnismässige Herstellungskosten und das Affektionsinteresse im Schadensersatzrecht
Ist die Naturalrestitution unmöglich, so ist nach 251 II BGB allein der objektive Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Das Affektionsinteresse des Geschädigten bleibt bei der Berechnung der Entschädigungshöhe ausser Betracht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1985; Nr 7; S 345-351)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 13.02.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.513 Schadenersatz
347 Privatrecht |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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